Gesundheitsversorgung muss nicht mit einem neuen Arbeitgeberbudget beginnen. Bevor zusätzlich eingekauft wird, lohnt sich der Blick auf Bildungszeit, Prävention und bereits finanzierte Leistungen der Krankenkassen.
0 € neues Gesundheitsbudget bedeutet nicht 0 € Aufwand. Bezahlte Freistellung und interne Organisation bleiben echte Arbeitgeberressourcen.
Die drei Bausteine müssen nicht automatisch dasselbe Angebot betreffen. Entscheidend ist, jeden Hebel sauber zu prüfen und sinnvoll miteinander zu verbinden.
Je nach Bundesland können anerkannte Weiterbildungen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen während bezahlter Freistellung besucht werden.
Stressmanagement, Bewegung, Resilienz oder andere Gesundheitsangebote können als zertifizierte Präventionsleistung förderfähig sein.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen geeignete Präventionsangebote. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kasse und Programm.
Ein Seminar kann für die Bildungsfreistellung geeignet sein, ohne automatisch einen Krankenkassenzuschuss auszulösen.
Umgekehrt ist ein zertifizierter Präventionskurs nicht automatisch eine anerkannte Bildungsmaßnahme nach Landesrecht.
Deshalb lautet die Systemlogik nicht „ein Kurs erfüllt alles“, sondern: beide Finanzierungs- und Zugangswege separat prüfen.
Dann kann eine zweckgebundene Erholungsbeihilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 156 € jährlich für den Beschäftigten ermöglichen.
Sie ist kein Gesundheitsbudget und sollte nicht einfach mit einer Krankenkassenerstattung derselben Ausgabe vermischt werden.