Erst nutzen, was schon da ist | Betriebliche Gesundheitsreform
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSREFORM
1 · Vorhandenes nutzen0 € neues Gesundheitsbudget
1+ · Unterstützenbis 156 €
2 · Zugang2,36 € / Monat
3 · Versorgung< 25 € / Monat
Stufe 01

Erst nutzen,
was schon da ist.

Gesundheitsversorgung muss nicht mit einem neuen Arbeitgeberbudget beginnen. Bevor zusätzlich eingekauft wird, lohnt sich der Blick auf Bildungszeit, Prävention und bereits finanzierte Leistungen der Krankenkassen.

Neues Gesundheitsbudget0 €

Vorhandene Möglichkeiten zuerst aktivieren.

0 € neues Gesundheitsbudget bedeutet nicht 0 € Aufwand. Bezahlte Freistellung und interne Organisation bleiben echte Arbeitgeberressourcen.

Drei Hebel

Zeit. Prävention. Krankenkasse.

Die drei Bausteine müssen nicht automatisch dasselbe Angebot betreffen. Entscheidend ist, jeden Hebel sauber zu prüfen und sinnvoll miteinander zu verbinden.

01
5

Bildungszeit prüfen

Je nach Bundesland können anerkannte Weiterbildungen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen während bezahlter Freistellung besucht werden.

02
P

Prävention nutzen

Stressmanagement, Bewegung, Resilienz oder andere Gesundheitsangebote können als zertifizierte Präventionsleistung förderfähig sein.

03
€

Kassenzuschuss prüfen

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen geeignete Präventionsangebote. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kasse und Programm.

Erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Weiterbildung mit Dozent
Die IdeeGesundheit als Weiterbildung
Nicht verwechseln

Bildungszeit und Präventionsförderung sind zwei verschiedene Prüfungen.

Ein Seminar kann für die Bildungsfreistellung geeignet sein, ohne automatisch einen Krankenkassenzuschuss auszulösen.

Umgekehrt ist ein zertifizierter Präventionskurs nicht automatisch eine anerkannte Bildungsmaßnahme nach Landesrecht.

Deshalb lautet die Systemlogik nicht „ein Kurs erfüllt alles“, sondern: beide Finanzierungs- und Zugangswege separat prüfen.

Der Arbeitgeber schafft Orientierung. Die konkrete Anspruchslage des Beschäftigten hängt unter anderem vom Bundesland, der Krankenkasse und dem jeweiligen Angebot ab.
156 €
Stufe 01+

Der Arbeitgeber möchte ein Stück mehr tun?

Dann kann eine zweckgebundene Erholungsbeihilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 156 € jährlich für den Beschäftigten ermöglichen.

Sie ist kein Gesundheitsbudget und sollte nicht einfach mit einer Krankenkassenerstattung derselben Ausgabe vermischt werden.

Nächste Stufe

Was, wenn vorhandene Leistungen nicht schnell genug helfen?

Dann wird nicht zuerst mehr Geld benötigt, sondern besserer Zugang: medizinische Einschätzung, Facharzt-Terminservice und psychologische Unterstützung.

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