Ein Gesundheitsbudget kann kleinere Gesundheitsausgaben flexibel abdecken. Größere Einzelrisiken wie Zahnersatz werden besser separat abgesichert.
Innerhalb der tariflich vorgesehenen Leistungen kann ein Jahresbudget beispielsweise für Sehhilfen, Heilmittel, Arzneimittel, gesetzliche Zuzahlungen oder weitere Gesundheitsleistungen verwendet werden.
Kronen, Brücken, Implantate oder andere Zahnersatzleistungen können ein kleines Jahresbudget deutlich übersteigen. Deshalb wird dieses Risiko im Beispiel zusätzlich abgesichert.
Beschäftigte erhalten während des Arbeitsverhältnisses eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversorgung. Das kann das Arbeitgeberangebot spürbar aufwerten.
Die wirtschaftliche Wirkung darf trotzdem nicht einfach behauptet werden. Deshalb rechnen wir Mitarbeiterbindung als frei veränderbares Szenario: Was wäre es wert, wenn die Fluktuation tatsächlich um 0,25, 0,50 oder 0,75 Prozentpunkte sinkt?
Der Rechner sagt nicht, dass eine betriebliche Krankenversicherung 50 Fehltage verhindert oder die Fluktuation um 0,5 Prozentpunkte senkt. Er beantwortet ausschließlich die wirtschaftliche Frage: Wenn diese Veränderungen tatsächlich eintreten, welchen Wert hätten sie?
Deshalb beginnt die Architektur mit vorhandenen Möglichkeiten, führt über schnelleren Zugang und ergänzt erst danach finanzielle Versorgung.
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